Allgemeine Geschäftsbedingungen domainpoint.net (Stand: 02/2022)
Hinweis: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die InterNetX GmbH (nachfolgend InterNetX genannt) mit ihren Kunden bezüglich Produkten der Marke „Domainpoint“ schließt, d.h. sämtliche über das Online-Portal www.domainpoint.net angebotene Leistungen der InterNetX erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von InterNetX ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
(2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten (vgl. hierzu 2 Abs. 3) - darf InterNetX vornehmen, soweit diese z.B. infolge einer nachträglichen Störung des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (z. B. Unwirksamkeit von Regelungen wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt InterNetX dem Kunden schriftlich oder elektronisch (idR in Form einer Neufassung dieser AGB) mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Er wird darauf hingewiesen, dass die geänderten Geschäftsbedingungen andernfalls Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags werden. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages für den nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
(3) Vertragsgrundlagen sind, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries, da die unterschiedlichen Top-Level-Domains weltweit einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen unterliegen; diese Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry) werden deshalb ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains. Verstöße gegen diese Bedingungen können dazu führen, dass Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers übertragen oder gelöscht werden. Beispielsweise können nach den einzelnen Bestimmungen nicht unbeschränkt viele Sub-Level-Domains registriert/genutzt werden, sind länderspezifische (für den Kunden zum Teil persönliche) Auflagen zu beachten oder ist ein Wechsel des Providers (KK-Antrag) nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich; InterNetX weist den Kunden deshalb darauf hin, dass nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen gewährleistet werden kann, dass die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains vermittelt oder durchgeführt wird. Außerdem kann ein Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, sofern er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von InterNetX zu verstoßen.
Da die einzelnen Vergabestellen bzw. Registries ihre Registrierungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, ohne dass InterNetX Einfluss hierauf hat, wird InterNetX, sobald sie Kenntnis von relevanten Änderungen erlangt, diese Änderungen unter www.domainpoint.net/page/tld-registrierungsbedingungen zur Verfügung stellen; hier findet sich stets eine unverbindliche Übersicht des Standes einzelner Registrierungsbedingungen der über InterNetX verfügbaren Top-Level-Domains sowie Links auf die allein verbindlichen Originalfassungen von Registrierungsbedingungen einzelner Vergabestellen bzw. Registries.
InterNetX ist vertraglich gegenüber den einzelnen Vergabestellen bzw. Registries verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben; soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, ist er entsprechend verpflichtet, diese seinerseits an seine Kunden verbindlich weiterzugeben.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind: Ergänzend zu diesen AGB gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, dass die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.
Der Kunde ersetzt InterNetX alle Schäden und stellt InterNetX von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder sein Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die sein evtl. Endkunde selbst aus diesem Grund gegen InterNetX erhebt.
Soweit Registrierungen von Domains unterhalb der Top-Level-Domains (kurz: TLD) .com, .net, .org oder anderer generischer TLDs (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er wird auf die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) sowie weitere einschlägige ICANN Bestimmungen und/oder Bedingungen hingewiesen.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung von Domains unterhalb sonstiger TLDs (z.B. .at, .ch, .it, .dk bzw. .co.uk).
Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, die entsprechenden Registrierungsbedingungen an seinen Kunden weiterzugeben. Als Sub-Provider bearbeitet er Mitteilungen und Anfragen von InterNetX bzw. der Vergabestelle/Registry (z.B. von DENIC) und leitet individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige in angemessener Frist an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen der Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anforderung übergibt der Sub-Provider die Registrierungsunterlagen an InterNetX oder an die einzelnen Vergabestellen (z.B. DENIC).
(4) Diese AGB sind im Internet unter www.domainpoint.net frei abrufbar.
(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.
2. Widerruf
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (InterNetX GmbH, Johanna-Dachs-Str. 55, 93055 Regensburg; Tel. +49 941 59559-0; Fax: +49 941 59579-55; E-Mail: info@internetx.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular (Datei öffnet sich durch Anklicken des vorstehenden Links) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so schulden Sie uns Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf Ihr ausdrückliches Verlangen vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
--- Ende der Widerrufsbelehrung ---
3. Leistungsbeschreibung
Dem Kunden wird über das Onlineportal domainpoint.net die Registrierung und Pflege einer von ihm gewünschten, noch frei verfügbaren Domain, daneben hinzubuchbarer Webspace sowie eine Lizenz zur zeitlich befristeten Nutzung einer Website-Builder-Software angeboten.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird InterNetX im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe (Registry) lediglich als Vermittler tätig. Als Zusatzprodukt kann der Kunde ein Webspace-Paket sowie eine Website-Builder-Software hinzubuchen.
Der in verschiedenen Speichervolumen hinzubuchbare Webspace ist insgesamt auf das angegebene Volumen beschränkt. Dies gilt für jede Art der Nutzung; insbesondere ist das Gesamtspeichervolumen sämtlicher E-Mail-Postfächer auf den jeweils hinzugebuchten Webspace beschränkt.
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
4. Pflichten der InterNetX / Leistungsänderungen
(1) InterNetX erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; sie ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.
(2) Soweit InterNetX Dienste oder Leistungen derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Erforderlichenfalls hat InterNetX das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.
(3) InterNetX ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d. h. per E-Mail) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.
Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist InterNetX berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
(4) InterNetX ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.
(5) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde im Onlineportal www.domainpoint.net einen Kunden-Account angelegt hat, die dort gemachten Angaben korrekt sind und der Wahrheit entsprechen, der Kunde gegenüber InterNetX ein gültiges Konto des Online-Bezahldienstes PayPal oder ein sonstiges von InterNetX akzeptiertes Zahlungsmittel als Verfügungsberechtigter angegeben hat und schließlich den Bestellvorgang bzgl. eines Produkts (mindestens eine Domainregistrierung) auf dem Onlineportal www.domainpoint.net erfolgreich abgeschlossen hat. Bis zur Erfüllung sämtlicher vorgenannter Voraussetzungen hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; InterNetX ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.
Bezüglich des Vertragsgegenstands „Domains“ ist InterNetX berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern bzw. Webspace durch InterNetX Gegenstand des Vertrages und hierfür ein Entgelt vereinbart ist, ist InterNetX berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
Bezüglich des Vertragsgegenstands „Websitebuilder“ geht die Lizenz zur Nutzung der entsprechenden Software für den jeweiligen Zeitraum erst mit vollständiger Bezahlung bzw. im Falle einer kostenlosen Promotion-Aktion mit Anmeldung mit einem aktuell gültigen PayPal-Konto oder einem sonstigen von InterNetX akzeptierten Zahlungsmittel über.
(6) Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich.
Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. InterNetX ist auch im Übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist.
Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann außerdem für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden.
(7) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass InterNetX berechtigt ist, die Registrierung von Domains vom Zahlungseingang des Kunden abhängig zu machen. Es kann seitens InterNetX keine Gewähr dafür übernommen werden, dass bei Zahlungseingang die Domain tatsächlich noch verfügbar ist. Sollte die Verfügbarkeit der vom Kunden begehrten Domain nach Zahlungseingang nicht mehr verfügbar sein, ist die Vertragserfüllung für InterNetX unmöglich. Bereits vereinnahmte Zahlungen des Kunden für die entsprechende Domain werden von InterNetX an den Kunden über das Zahlungsmittel der Eingangszahlung (idR PayPal) rückerstattet.
5. Preise und Zahlung, Verzug
(1) Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle einer Umsatzsteuer-Änderung während der Vertragslaufzeit ist InterNetX berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.
(2) Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß im Voraus in Rechnung gestellt. Bei Domains ist der Preis erstmals bei Neu-Registrierung fällig, im Falle eines Transfers (Providerwechsel) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Verwaltungsgebühr des weiteren Jahres (inkl. Verlängerung ab Ende der Vertragslaufzeit) jeweils jährlich im Voraus eingezogen, sie ist spätestens am 1. Werktag des jeweiligen weiteren Jahres im Voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über Zahlungsmittel, die InterNetX auf dem Online-Portal www.domainpoint.net zur Verfügung stellt. Der Kunde ermächtigt InterNetX beim Vertragsabschluss, die von ihm zu leistenden jeweils vereinbarten wiederkehrenden Gebühren über das von ihm gewählte Zahlungsmittel abzurechnen und verpflichtet sich, angegebene Zahlungsmittel (z.B. PayPal Konto) für die Dauer des Vertragsverhältnisses vorzuhalten bzw. sich ergebende Änderungen umgehend an InterNetX bekannt zu geben. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
Kann eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist InterNetX berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist InterNetX berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,00 pro Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Der - nicht nutzungsabhängige - Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die InterNetX nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (insbesondere nicht auf Rückerstattung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(4) Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(5) Im Verzugsfall kann InterNetX Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass InterNetX ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist InterNetX auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung von Webspace, eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server wenigstens vorübergehend vom Netz zu trennen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe (vgl. Ziffer 11. (2)) in Verzug ist. Im Falle einer durch InterNetX vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde InterNetX gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist InterNetX berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten.
6. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
(1) InterNetX gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von InterNetX liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im Übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.
(2) InterNetX wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, InterNetX unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).
(3) Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im Übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von InterNetX liegen, hat der Kunde dies bei Erkennbarkeit unverzüglich schriftlich gegenüber InterNetX zu rügen. Erbringt InterNetX diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem InterNetX diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde InterNetX schriftlich eine angemessene Nachfrist von (i.d.R. mindestens einer Woche) zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit
(1) Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt Folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:
Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet,
- keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;
- eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen;
- sicherzustellen, dass seine auf einem Server von InterNetX eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch InterNetX stören könnten;
- InterNetX erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 6 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von InterNetX ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.
(2) Der Kunde sichert zu, dass von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei Anträgen auf Wechsel des Providers ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start des Verfahrens einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, InterNetX jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von InterNetX verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im Übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.
(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
(4) Im Übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei Webspace-Leistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen des von ihm gebuchten Webspace verantwortlich. Gleiches gilt beim Anlegen von Websites mithilfe des durch InterNetX zur Verfügung gestellten Websitebuilders. Insbesondere trägt er die alleinige Verantwortung für eingestellte Inhalte und Daten. Bei der Registrierung von Domains verpflichtet er sich zur Einhaltung der DENIC-Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer Registrierungsstellen. Im Übrigen akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).
(5) Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z.B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von InterNetX erforderlich ist. Dem Kunden obliegt außerdem die allgemeine Administration im Umgang mit den von InterNetX zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen.
(6) Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von InterNetX; bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de-Domains die unter http://www.denic.de/servlet/whois veröffentlichten Angaben und teilt InterNetX erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichten Angaben).
(7) Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von InterNetX zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat InterNetX unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt sind. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, das Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im Übrigen ist das persönliche Kennwort aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist InterNetX berechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, dass Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. InterNetX wird den Kunden schnellstmöglich darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.
(8) Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. – bei gewerblicher bzw. kommerzieller Nutzung – grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Daten, die auf den Web-Servern von InterNetX abgelegt sind, sollten dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Vor der Installation von Hard- oder Software sollte der Kunde eine vollständige Datensicherung durchführen, um Datenverlust zu vermeiden. Dies gilt auch, wenn der Kunde über technische Wartungs- oder Fehlerbehebungsarbeiten an den Servern in Kenntnis gesetzt wurde.
(9) Bei einem erheblichen Verstoß gegen genannte Pflichten (z.B. gegen das Verbot von Mail-Spamming) ist InterNetX berechtigt, nach ihrer Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung von Webspace ist, den entsprechenden virtuellen / dedizierten Server vorübergehend vom Netz zu trennen. Im Übrigen behält sich InterNetX vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, Internet-Seiten mit beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklichen Inhalten auf Kosten des Kunden vorübergehend zu sperren. InterNetX wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber InterNetX erfolgt. InterNetX wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet ist.
(10) Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist InterNetX auch berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen. Im Übrigen behält sich InterNetX vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ggf. behält sich InterNetX das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird InterNetX den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte InterNetX eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Kunden unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber InterNetX erfolgt.
(11) Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des InterNetX aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt InterNetX von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
8. Datenschutz
(1) InterNetX erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Konkrete, dem jeweiligen Auftrag angepasste Datenschutzhinweise stehen dem Kunden unmittelbar vor dem Absenden des jeweiligen Auftrags im Kundenportal zur Verfügung. Weitere Informationen sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen. Diese ist online abrufbar unter: http://www.domainpoint.net/page/datenschutz
(2) InterNetX weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. InterNetX informiert den Kunden deshalb vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf dem gebuchten Webspace gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
(3) Registriert der Kunde Domains im Auftrag von Dritten unter Verwendung von deren Datensätzen oder nutzt er gebuchten Webspace zur Verarbeitung personenbezogener Daten, verpflichtet er sich, mit InterNetX einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO abzuschließen.
9. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere sind der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
10. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
(1) InterNetX haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von InterNetX, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche sowie für außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein müssen. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von InterNetX grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet InterNetX nicht. InterNetX haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund Produkthaftungsgesetz besteht. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
(3) Die Haftung für Verzug und von InterNetX zu vertretende Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet InterNetX nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.
(4) InterNetX haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für von InterNetX zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.
(5) Beruht die Haftung von InterNetX auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung zulässigerweise nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 44a TKG) begrenzt, so ist die Haftung von InterNetX im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte InterNetX gegenüber haftet, es sei denn, InterNetX, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(6) Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
(7) InterNetX kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von InterNetX liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im Übrigen haftet InterNetX nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden.
(8) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von InterNetX.
(9) Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass InterNetX, soweit InterNetX keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist InterNetX nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf etwaige Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte/Informationen (insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist InterNetX jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren; ggf. behält sich InterNetX auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt - über Ziffer 5 hinaus - auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. InterNetX wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.
(10) Schadensersatzansprüche gegen InterNetX aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB; in sonstigen Fällen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden, die InterNetX, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(11) InterNetX kann Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend machen, sofern dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 7 auferlegten Verpflichtungen verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen - neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes - zum Ersatz des InterNetX entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von InterNetX (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.
11. Vertragslaufzeit / Kündigung
Vertragslaufzeiten und Regelungen zur Kündigung ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(1) Verträge über Domain-Registrierungen
(a) Bzgl. der Registrierung und/oder Pflege von Domains vermittelt InterNetX dem Kunden einen Domainvertrag mit der jeweiligen Registrierungsstelle (Registry) zu den von dieser festgelegten und vom Kunden gemäß Einzelvertrag gewählten Laufzeiten. Die initiale Laufzeit der jeweiligen Domain beginnt mit erfolgreich durchgeführter Registrierung durch die jeweilige Registrierungsstelle.
(b) Soweit sich aus dem konkreten Einzelvertrag nichts anderes ergibt, verlängert InterNetX die Domain bei der jeweiligen Registry im Auftrag des Kunden automatisch um die jeweils kürzest mögliche Laufzeit, i.d.R. um ein Jahr, wenn die betreffende Domain nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
(c) Bei Kündigung einer Domain kann der Kunde wählen, ob er die registrierte Domain sofort löschen lassen möchte oder erst eine Löschung zum Laufzeitende vornehmen möchte. Wählt der Kunde keine der beiden Optionen aus, tritt der Regelfall “Löschung zum Laufzeitende” in Kraft.
(2) Verträge über Zusatzleistungen (Webspace und Website-Builder-Software)
(a) Verträge über Zusatzleistungen (z.B. Webspace und Website-Builder-Software) werden zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit (von i.d.R. einem Jahr; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Auftragsbestätigung durch InterNetX, spätestens mit der ersten Erfüllungshandlung.
(b) Zusatzleistungen können mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag über Zusatzleistungen nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann nach deren Ablauf jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 4 Abs. 3 ff.). Für InterNetX liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn
- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
- bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) nachgewiesen wird; wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Die Kündigung einzelner Domains oder Zusatzleistungen erfolgt elektronisch über das Kundenportal domainpoint.net. Eine Kündigung des gesamten Kundenkontos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform, wofür eine E-Mail versandt von der dem Kundenkonto zugeordneten E-Mail-Adresse genügt.
(5) InterNetX ist nach wirksamer Kündigung einzelner Leistungen oder des gesamten Kundenkontos nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte und bereits vereinnahmte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt wirksam aus wichtigem Grund.
(6) Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von InterNetX.
(2) Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Regensburg. InterNetX kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
13. Schlussbestimmungen
(1) Für die von InterNetX auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen - soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 4 Abs. 3 handelt - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses.
(3) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von InterNetX auf einen Dritten übertragen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.